Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
- » Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- » Sie haben Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens in der Ihnen zustehenden Höhe.
- » Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
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» Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten,
Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung und Gegenstände, An- und Abmeldekosten, etc.)
- » Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
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